Informationen zur Abrechnung bei Krankenkassen

Möglichkeit der Kostenübernahme bei psychotherapeutischen Behandlungen durch einen Heilpraktiker

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Es gibt allerdings eine Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Ihre Psychotherapie beim Heilpraktiker in Ausnahmefälle übernimmt. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen für die Beantragung von „außervertraglichen Behandlungen“ gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) erfüllt sein.

Die Voraussetzungen für den Antrag auf Kostenerstattung gemäß § 13 II SGB V (dieser Antrag ist vor Beginn der Therapie zu stellen, da keine rückwirkende Erstattung erfolgt) sind:

  • Überweisung oder Notwendigkeitsbescheinigung durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Ihrem Hausarzt mit Ihrer Diagnose (ICD-10) und dem Behandlungsbedarf
  • Nachweis auf eine Wartezeit von länger als drei Monaten bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe
    Hierzu dient eine Liste von drei kontaktierten Therapeuten (Name, Anschrift und Datum der Terminanfrage).
  • Möglichkeit des sofortigen Beginns der Psychotherapie bei einem Heilpraktiker Ihres Vertrauens

Mit einem formlosen Schreiben reichen Sie diese Nachweise bei Ihrer Krankenkasse ein. Aufgrund des ärztlichen Behandlungsbedarfs muss Ihre Krankenkasse Ihren Antrag innerhalb von 3 Wochen bearbeiten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Kosten der Therapie selbst bezahlen. Diese Kosten können Sie als außergewöhnliche Belastung bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Welche Vorteile können sich ergeben, wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst finanzieren?

Wie oben schon erwähnt, muss für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse eine Diagnose erstellt worden sein. Diese Diagnose bescheinigt eine psychische oder psychiatrische Erkrankung.

Ihr Vorteil ist, Sie haben einen Anspruch auf Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung.

Ihr Nachteil aber ist, Ihre Krankenversicherung erfasst Sie als „psychisch erkrankt bzw. vorerkrankt“ (selbst ein Trauerfall oder Trennungserlebnisse (Liebeskummer) werden mit dem Diagnoseschlüssel F43.2 für Anpassungsstörung eingestuft).

Welcher Nachteil kann Ihnen hierdurch entstehen?

Die von Ihrer Krankenkasse erfassten Daten bleiben in der Datenbank gespeichert und können folgende Konsequenzen mit sich ziehen.

  • Risikozuschläge bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem Krankenkassenwechsel, falls ein Wechsel überhaupt noch möglich ist
  • Ausschlusskriterium bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Krankentagegeld-Versicherung
  • Ausschlusskriterium bei Abschluss einer Lebensversicherung (viele Banken fordern eine Risikolebensversicherung zur Absicherung eines Kredites z.B. für eine Immobilie)

Heilpraktiker sind nicht verpflichtet, Angaben über Selbstzahler an Versicherungen weiterzugeben.

Sie sollten es sich also gut überlegen, ob Sie Ihre psychotherapeutischen Leistungen von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen möchten oder Sie die Kosten selbst übernehmen.

Bitte sprechen Sie mich gerne an. In einem Erstgespräch können wir weitere Fragen klären und  zu erwartende Kosten besprechen. Außerdem stelle ich Ihnen gerne das Antragsanschreiben zur Kostenerstattung gemäß § 13 II SGB V zur Verfügung sowie die Bestätigung der Möglichkeit des sofortigen Beginns der psychotherapeutischen Behandlung durch mich als Heilpraktikerin mit den Schwerpunkten Psychotherapie, Lebensberatung und traditionelle chinesische Medizin.

Vielen Dank an dieser Stelle an die Kollegen der Praxis Peter und Ingrid Scharf aus Berlin für die Inspiration (www.g-wie-gesund.de).